Brandschutzhelfer Ausbildung

Wir bilden Sie bei Ihnen im Betrieb oder in unseren Räumlichkeiten effizient und rechtssicher zu Brandschutzhelfern nach §10 ArbSchG, ASR A2.2 und DGUV Information 205-023 aus.

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INHOUSE-SCHULUNG

Brandschutzhelfer

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Inhouse-Schulung

3 Stunden

bis 15 Personen

Teilnahmezertifikat

ab 695,00 €/Kurs

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beliebt
INHOUSE-SCHULUNG

Brandschutzhelfer + Evakuierungshelfer

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Inhouse-Schulung

4 Stunden

bis 15 Personen

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ab 845,00 €/Kurs

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ÖFFENTLICHER KURS

Brandschutzhelfer

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Öffentlicher Kurs

3 Stunden

58097 Hagen

Teilnahmezertifikat

119,00 €/Person

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FAQ


Häufig gestellte Fragen zur Brandschutzhelfer Schulung


Sind Brandschutzhelfer für Betriebe Pflicht?

Ja! Die Pflicht zur Ausbildung von Brandschutzhelfern ergibt sich aus verschiedenen Rechtsvorschriften, wie z.B. dem Arbeitsschutzgesetz oder der Arbeitsstättenrichtlinie (ASR) A2.2 "Maßnahmen gegen Brände".


Wie viele Brandschutzhelfer benötigt unser Betrieb?

Ein Anteil von 5 % der anwesenden Beschäftigen ist in der Regel in Verwaltungsbetrieben mit normaler Brandgefährdung ausreichend. Eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern kann z. B. in Bereichen mit erhöhter Brandgefährdung, wie z.B. Verkaufs- oder Produktionsstätten erforderlich sein. Hier empfehlen wir eine Ausbildunsquote von 10 % der anwesenden Beschäftigten.


Wie lange ist die Brandschutzhelfer Ausbildung gültig?

Die Brandschutzhelfer sind im Hinblick auf ihre Aufgaben fachkundig zu unterweisen. In der Praxis hat sich bei einer normalen Brandgefährdung bewährt, die Unterweisung mit Übung in Abständen von 3 bis 5 Jahren zu wiederholen.


Erhält man nach dem Lehrgang ein Teilnahmezertifikat?

Ja, nach Abschluss der Ausbildung erhalten alle Teilnehmer:innen ein behördlich anerkanntes Teilnahmezertifikat, welches zur Bestellung als betrieblicher Brandschutzhelfer verwendet werden kann.

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