Erste-Hilfe Kurse für Betriebe
Aus der Praxis für die Praxis: Wir bilden Sie bei Ihnen im Betrieb effizient und rechtssicher zu Ersthelfern nach §10 ArbSchG und DGUV Vorschrift 1 aus.
Wir kommen zu Ihnen
Sparen Sie Reisekosten und wertvolle Zeit Ihrer Mitarbeitenden.
Ab 10 Personen kostenlos (BG-Kurs)
Profitieren Sie von der Kostenübernahme der Berufsgenossenschaft/Unfallkasse.
An Ihrem Wunschtermin
Wir schulen montags - samstags und finden immer einen passenden Termin für Sie.
AUS-/FORTBILDUNG
Erste-Hilfe Kurs (Betrieb)
Ersthelfer-Kurs für alle Betriebe
aus Verwaltung, Produktion, Logistik etc.
Schulungsort:
Schulungsform:
Dauer:
Teilnehmerzahl:
Kursgebühr:
in Ihrem Betrieb
Inhouse
ca. 7 Stunden
bis 20 Personen
entfällt /ab 10 Teilnehmende
✓ mit Brandschutzhelfer kombinierbar
AUS-/FORTBILDUNG
Erste-Hilfe Kurs (Kind)
Erste-Hilfe Kurs für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder
Schulungsort:
Schulungsform:
Dauer:
Teilnehmerzahl:
Kursgebühr:
in Ihrer Einrichtung
Inhouse
ca. 7 Stunden
bis 20 Personen
entfällt /ab 10 UK-Gutscheinen
✓ mit Brandschutzhelfer kombinierbar
Sind Ersthelfer in Betrieben Pflicht?
Ja! Nach § 26 der DGUV Vorschrift 1 gilt: Bei 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten muss mindestens ein Ersthelfer vorhanden sein. Bei mehr als 20 Versicherten müssen z.B. in Verwaltungs- und Handelsbetrieben min. 5 % und in allen sonstigen Betrieben min. 10 % der anwesenden Versicherten als Ersthelfer ausgebildet sein.
Übernimmt die Berufsgenossenschaft Kosten für Betriebsangehörige?
Ja, grundsätzlich werden die Lehrgangsgebühren von den Unfallversicherungsträgern (BG, Unfallkassen etc.) in Form von Pauschalgebühren für jeden Betriebsangehörigen getragen. Die Ausnahmen bzw. Voraussetzungen der BGW und Unfallkasse NRW sind jedoch zu beachten.
Wie lange ist der Erste-Hilfe Kurs für Betriebe gültig?
Um als Ersthelfer im Betrieb bestellt bzw. eingesetzt werden zu können, muss der Ersthelfer in Zeitabständen von 2 Jahren an einer entsprechenden Fortbildung teilnehmen.
Erhält man nach dem Erste-Hilfe Kurs ein Teilnahmezertifikat?
Ja, nach Abschluss der Ausbildung erhalten alle Teilnehmenden ein behördlich anerkanntes Teilnahmezertifikat, welches zur Bestellung als betrieblicher Ersthelfer oder zum Führerscheinerwerb verwendet werden kann.
Sie haben Fragen zum Erste-Hilfe Kurs?
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!













